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   BFH, 26.11.1997 - I B 81/97   

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https://dejure.org/1997,9392
BFH, 26.11.1997 - I B 81/97 (https://dejure.org/1997,9392)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1997 - I B 81/97 (https://dejure.org/1997,9392)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1997 - I B 81/97 (https://dejure.org/1997,9392)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.01.1996 - VII B 189/95

    Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - I B 81/97
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 9. Januar 1996 VII B 189/95, BFH/NV 1996, 589, m. w. N.).

    Ein GmbH-Geschäftsführer kann sich nicht damit entschuldigen, daß er von der ordnungsmäßigen Führung der Geschäfte ferngehalten wurde und diese tatsächlich von einem anderen geführt worden seien (BFH in BFH/NV 1996, 589).

  • BFH, 07.03.1995 - VII B 172/94

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - I B 81/97
    Die Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH ergibt sich allein aus der nominellen Bestellung zum Geschäftsführer ohne Rücksicht darauf, ob diese auch tatsächlich ausgeübt werden kann (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 7. März 1995 VII B 172/94, BFH/NV 1995, 941).
  • FG Münster, 12.08.2022 - 4 K 1469/20

    Haftung einer alleinigen GmbH-Gesellschafterin für Umsatzsteuerschulden

    Denn die Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH ergibt sich allein aus der nominellen Bestellung zum Geschäftsführer (s. BFH-Beschluss vom 26.11.1997 I B 81/97, BFH/NV 1998, 559).
  • FG München, 30.12.1999 - 7 V 4862/99

    Inanspruchnahme eines Geschäftsführers als Haftungsschuldner für Steuerrückstände

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